Zweifelsfall: Folgendes oder folgendes?
- benjaminbiland
- 28. Aug. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Sept. 2021
Nehmen wir als Ausgangspunkt ein paar gängige Formulierungen:
Bitte beachten Sie …olgendes: …
Ab Montag, 1.9., gilt …olgendes: …
Es wird auf …olgendes verwiesen: …
Hierzu ist …olgendes anzumerken: …
Diesen Beispielen ist gemeinsam, dass das Adjektiv «folgend» wie ein Nomen verwendet wird. Nomen werden großgeschrieben, sodass nur «Folgendes» korrekt sein kann. Der Nomencharakter lässt sich verdeutlichen, indem man «Folgendes» durch «das Folgende» ersetzt:
Bitte beachten Sie Folgendes/das Folgende: …
Ab Montag, 1.9., gilt Folgendes/das Folgende: …
Es wird auf Folgendes/das Folgende verwiesen: …
Hierzu ist Folgendes/das Folgende anzumerken: …
Steht nach «folgend» ein Nomen, ist die Kleinschreibung richtig. Solche Fälle finden sich regelmäßig in Formularen und Protokollen:
Auf der Jagd wurde folgendes Tier gesichtet: …
Ich biete folgendes Buch an: …
Natürlich wird das Adjektiv am Satzanfang großgeschrieben:
Folgendes Tier wurde auf der Jagd gesichtet: …
Folgendes Buch wird angeboten: …
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